§ 144 Abs 3 GewO 1994 (Gastgewerbe, Rechte der Gewerbebetreibenden, Nebenrechte; keine bei Verwendung zusätzlicher Hilfskräfte oder Räumlichkeiten; Autobahnraststätte, Warenhandel)
§ 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Strafbestimmungen, Gewerbeausübung ohne Gewerbeberechtigung)