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VwGH 28. 6. 2001, 2001/11/0135 (GESUNDHEITSWESEN)

JudikaturGESUNDHEITSWESENZfV 2002/1808ZfV 2002, 805

§ 12 Abs 1 SMG (Ist aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen, dass eine Person Suchtgift missbraucht, so hat sie die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde der Begutachtung durch einen mit Fragen des Suchtgiftmissbrauches hinreichend vertrauten Arzt zuzuführen; die Person hat sich den hiefür notwendigen Untersuchungen zu unterziehen; Konsum von Suchtgift ist unabhängig von der Dosis als Suchtgiftmissbrauch zu qualifizieren)

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