§ 30 Abs 3 FrG 1997 (Niederlassungsbewilligung; Bleiberecht aus Europarecht abgeleitet; türkischer Arbeitnehmer; gesicherte Position am Arbeitsmarkt; asylrechtliche vorläufige Aufenthaltsberechtigung; Bindung an Feststellung der Arbeitsmarktbehörde betreffend Rechte des Art 6 Abs 1 ARB)
Art 6 Abs 1 Assoziationsratsbeschluss Nr 1/80 (ebenso)