§ 8 FrG (Erteilung von Einreise- und Aufenthaltstiteln; Ermessensübung; beabsichtigter Schulbesuch; Familienzusammenführungen; Verpflichtungserklärung)
VwGH 24.07.2001, 2000/21/0003
Nach den GesMat zum FrG (685 BlgNR 20. GP, 60) sind die materiellen Vorschriften über die Erteilung von Einreise- und Aufenthaltstitel in § 8 FrG zusammengefasst und daher - sofern sie nicht ausdrückl auf bestimmte Formen abgestellt sind - für die Erteilung jeglichen Einreise- und Aufenthaltstitels maßgebl. Vor allem gilt dies für die in § 8 Abs 1 postulierten Bedingungen eines gültigen Reisedokumentes sowie des Fehlens eines Versagungsgrundes und für die in § 8 Abs 3 formulierte Determinierung des Ermessens. An diesen beiden Best ist in jedem Einzelfall die Frage der Erteilung oder der Versagung des beantragten Einreise- oder Aufenthaltstitels zu messen.