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VwGH 21. 8. 2001, 2000/01/0443 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2002/1791ZfV 2002, 798

§ 8 AsylG 1997 (Non refoulement-Prüfung, stichhaltige Gründe iSd § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG )

§ 57 Abs 1 FrG (Gefahr einer unmenschlichen Behandlung, Strafe oder Todesstrafe im Zielstaat)

Art 3 MRK (unmenschliche Behandlung, gefährliche Gegebenheiten im Zielstaat, die außerhalb staatlicher Verantwortung liegen; Rückschiebungsschutz grundsätzlich möglich; Exeptionalität der Umstände, Begründungspflicht)

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