§ 8 AsylG 1997 (Non refoulement-Prüfung, stichhaltige Gründe iSd § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG )
§ 57 Abs 1 FrG (Gefahr einer unmenschlichen Behandlung, Strafe oder Todesstrafe im Zielstaat)
Art 3 MRK (unmenschliche Behandlung, gefährliche Gegebenheiten im Zielstaat, die außerhalb staatlicher Verantwortung liegen; Rückschiebungsschutz grundsätzlich möglich; Exeptionalität der Umstände, Begründungspflicht)