§ 47 Abs 3 Z 1 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot, unbefristetes; Drittstaatsangehöriger, begünstigter; strafgerichtliche Verurteilung; persönliches Verhalten; Gefährdung der öffentlichen Ordnung; illegale Einreise; gesetzliche Formalitäten im Rahmen der Ausländerüberwachung)
Art 3 RL 64/221/EWG (ebenso)