§ 57 Abs 1 FrG 1997 (Verbot der Abschiebung; Verbot einer unmenschlichen Behandlung; Unmöglichkeit einer erforderlichen medizinischen Behandlung)
§ 57 Abs 1 FrG 1997 (Verbot der Abschiebung; Verbot einer unmenschlichen Behandlung; Unmöglichkeit einer erforderlichen medizinischen Behandlung)