§ 54 Abs 1 FrG 1992 (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat, Glaubhaftmachung einer aktuellen Bedrohung oder Gefährdung; Kurde aus der Türkei, Abschiebung nach Asylantrag; kein Rückschluss aus seinerzeitiger Behandlung auf die Behandlung nach seiner Abschiebung)
VwGH 22.06.2001, 97/21/0842