§ 54 Abs 1 FrG 1992 (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat; stichhaltige Gründe für die Annahme einer Bedrohung im Heimatstaat; Bosnischer der albanischen Volksgruppe, in Armee eingesetzt; Geltendmachung der Abschiebung in Republika Srpska; Abkommen von Dayton)
VwGH 22.06.2001, 97/21/0692