§ 18 Abs 2 Wr DienstO 1994 (allgemeine Dienstpflichten, höfliches und hilfsbereites Verhalten, Wahrung der Achtung und des Vertrauens; unangemessene Kritik)
Art 10 MRK (Meinungsäußerungsfreiheit, Verletzung durch Bescheid)
Art 7 Abs 4 B-VG (Gleichheit; öffentliche Bedienstete, Gewährleistung der ungeschmälerten Ausübung der politischen Rechte)