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VwGH 27. 7. 2001, 2001/07/0087 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2002/1735ZfV 2002, 778

§ 42 FLG (Niederösterreich) (Flurbereinigungsverträge und Übereinkommen; dem Flurbereinigungsverfahren sind Verträge, die von den Parteien in verbücherungsfähiger Form abgeschlossen wurden [Flurbereinigungsverträge], oder Parteienübereinkommen, die von der Behörde in einer Niederschrift beurkundet wurden [Flurbereinigungsübereinkommen] zugrunde zu legen, soweit sie zur Durchführung der Flurbereinigung erforderlich sind)

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