§ 99 Abs 2 WTBG (Ausübung des Wirtschaftstreuhandberufes, Suspendierung; Absehen, Voraussetzung, keine Gefährdung der „ordnungsgemäßen Berufsausübung“, Beurteilung an Hand konkreter Tathandlung; versuchte Beitragstäterschaft zu gewerbsmäßig schwerem Betrug)
VwGH 14.09.2001, 2000/02/0090