§ 2 Z 5 Oö BauO 1994 (Zubau; Vergrößerung eines Gebäudes der Höhe, Länge oder Breite nach; Abgrenzung unselbstständiger Gebäudeteil von selbstständigem, aber angebautem Nebengebäude; funktionaler Zusammenhang; Wintergarten, auf bestehender Terrasse montiert)