§ 56 Oö BauO 1994 idF vor LGBl 1998/70 (Aufsichtsrecht des Landes in Angelegenheiten der Bauordnung, Geltung der Gemeindeordnung mit der Maßgabe, dass Vorstellung gegen die Erteilung einer Baubewilligung aufschiebende Wirkung; Abspruch über Parteistellung)
§ 102 Abs 3 Oö GdO (Gemeinde, eigener Wirkungsbereich, Vorstellung; Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung)