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VwGH 3. 7. 2001, 2000/05/0050 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2002/1721ZfV 2002, 772

§ 135 Abs 3 Wr BauO (Verwalter; Verantwortlichkeit für die Verletzung des Gesetzes oder von Verordnungen aufgrund des Gesetzes an Stelle des Eigentümers, wenn die Tat ohne Veranlassung und Vorwissen des Eigentümers begangen; Verantwortlichkeit des Eigentümers, wenn bei dessen Auswahl oder Beaufsichtigung Sorgfaltsverletzung; Bestrafung der Eigentümerin, die gleichzeitig Geschäftsführerin der verwaltenden Gesellschaft; Fiktion der Sorgfaltsverletzung)

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