§ 18 Stmk BauG 1995 (Festlegung der Bebauungsgrundlagen, Bescheid; Adressat Grundeigentümer; keine Parteistellung der Nachbarn, Einwendungen im Baubewilligungsverfahren geltend zu machen; Abweisung einer Berufung durch die Gemeindebehörde unter Hinweis auf die Bindungswirkung der Grundlagenbestimmung, Aufhebung durch die Vorstellungsbehörde; Unsachlichkeit der konkreten Festlegung, Anbauen an der Grundstücksgrenze)
VwGH 20.06.2001, 98/06/0186