§ 9 Abs 1 BEinstG (Ausgleichstaxe; bei Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht zu entrichten; Vorschreibung alljährlich vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr mittels Bescheides; Irrelevanz der Gründe für die Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht)
VwGH 28.06.2001, 2001/11/0150