§ 1 Abs 1 AWG (Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft; Vorsorgeprinzip)
§ 1 Abs 2 AWG (ebenso; Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallentsorgung)
§ 1 Abs 3 AWG (ebenso; öffentliche Interessen, die die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich machen, wenn andernfalls Gefahren herbeigeführt werden)