Das öffentliche Dienstrecht ist seit vielen Jahren ununterbrochen und immer rasanter legistischen Veränderungen unterworfen. Zersplittert zwischen Bundes- und Landesrecht, Beamten- und Vertragsbedienstetenrecht, Dienst-, Besoldungs-, Pensions-, Personalvertretungs- und Gleichbehandlungsrecht sowie Gesetzen, Verordnungen und Erlässen ist die Unübersichtlichkeit dieses Rechtsbereichs kaum mehr zu übertreffen. Gängige Gesetzesausgaben haben es längst aufgegeben, durch Publikationen mit der Entwicklung Schritt zu halten. Ist das Bundesdienstrecht in Textausgaben und Kommentaren wenigstens noch einigermaßen greifbar, so gibt es auf dem Gebiet des Landesrechts so gut wie keine publizierten, aktuellen Fassungen.