Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Individualantrag; bestimmte Bezeichnung der angefochtenen Gesetzesstellen, Abgrenzung des Anfechtungsumfanges, Dartuung der Bedenken; BG über die Preisbindung bei Büchern)
§ 1 BG über die Preisbindung bei Büchern (Geltung für Verlag, Import und Handel mit deutschsprachigen Büchern, mit Ausnahme des grenzüberschreitenden elektronischen Handels)