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VfGH 14. 3. 2001, B 2320/98 (VERGABEWESEN)

JudikaturVERGABEWESENZfV 2002/1669ZfV 2002, 716

§ 115 Abs 1 BundesvergabeG (Nachprüfungsverfahren, Zurückweisung; öffentliche Auftragsvergabe, mangelnde Identität des dem abgeführten Wettbewerb zugrunde liegenden Projektes mit realisiertem Projekt)

VfGH 14.03.2001, B 2320/98

Mit angef B wies das BVA den auf Durchführung eines NachprüfungsVerf „mangels Vorliegen eines rechtl und wirtschaftl Interesses des ASt am Abschluss des Leistungsvertrages“ gem § 115 Abs 1 BundesvergabeG zurück. Der ASt habe (ledigl) einen Planungswettbewerb gewonnen, der mit dem Auftragsschreiben betr dem Vorentwurf und der Überweisung des Honorars abgeschlossen worden sei. Aus der Aktenlage ergebe sich, dass der Auftraggeber in der Folge von dem dem Wettbewerb zugrunde liegenden Projekt keine Gebrauch gemacht habe, sondern einen gänzl anderen Auftrag in Form eines Wärmelieferungsvertrages erteilt habe. Zur Erbringung derartiger (Wärmelieferungs-)Leistungen sei der ASt aber weder befähigt noch befugt und könne deshalb auch kein rechtl oder wirtschaftl Interesse am Abschluss eines darauf abzielenden Vertrages haben. Die E des Auftraggebers, nach einem durchgeführten Wettbewerb das Projekt nicht auszuführen, sei keine E, die zu prüfen das BVA befugt sei.

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