§ 33 VfGG (Versäumung einer Frist, Wiedereinsetzung; Anwendung des § 146 ZPO ; Voraussetzung Versäumung einer Frist, Mängel einer Parteihandlung können durch Wiedereinsetzung nicht beseitigt werden; unvollständige Erfüllung eines Verbesserungsauftrages; Vorlage des falschen Bescheids)
§ 35 VfGG (verfassungsgerichtliches Verfahren; subsidiäre Anwendung der ZPO)