Wr BauO § 9 Abs 1 und 4 Wr BauO (Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen, Bekanntgabe, dass sie nicht bekannt gegeben werden; Bescheid)
§ 9 Abs 7 Wr BauO (ebenso; keine abgesonderte Berufung; Berufung nur gegen Bescheid, der sich auf die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen stützt; Beschwerde an VfGH, Legitimation, keine)