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VwGH 27. 7. 2001, 2001/07/0093 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2002/1611ZfV 2002, 705

§ 32 Abs 1 WRG (bewilligungspflichtige Maßnahmen; Einwirkungen auf Gewässer, die unmittelbar oder mittelbar deren Beschaffenheit beeinträchtigen)

§ 32 Abs 2 lit c WRG (ebenso; insbesondere Maßnahmen, die zur Folge haben, dass durch Eindringen (Versickern) von Stoffen in den Boden das Grundwasser verunreinigt wird)

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