§ 73 AVG (Entscheidungspflicht, Übergang auf Oberbehörde auf Antrag; inhaltliche Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit eines verspätet erlassenen Bescheides, keine)
VwGH 26.06.2001, 2001/04/0093
Eine Verletzung der Pflicht der Beh, innerhalb einer bestimmten Frist zu entscheiden, kann zwar über einen entspr A der Partei den Übergang der E-Pflicht auf die jeweils sachl in Betracht kommende OberBeh, aber für sich allein nicht die inhaltl Rechtswidrigkeit (oder gar die Nichtigkeit) eines verspätete erlassenen B zur Folge haben (ua VwGH 07.04.1992, 92/11/0066). Abw.