§ 58 Abs 2 VwGG (Bescheidbeschwerde, Gegenstandslosigkeit, bei Kostenentscheidung nicht zu berücksichtigen; Einstellung des Verfahrens gegen die Abweisung der Wiederaufnahme eines Verfahrens nach Aufhebung des Bescheids in der Hauptsache über Widerruf einer Gebrauchserlaubnis; Beurteilung, wem Kosten zuzusprechen; Prognose hinsichtlich des Verfahrensausganges; Beurteilung des vom Beschwerdeführer im Verfahren geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes, Kostenzuspruch für Behörde)