§ 5 Abs 2 StVO (Alkoholbeeinträchtigung, Untersuchung der Atemluft, Alkomattest, Verweigerung)
§ 3 Abs 1 VStG (Zurechnungsfähigkeit, Beurteilung durch medizinischen Amtssachverständigen; Gutachten aufgrund der Angaben der Meldungsleger und der untersuchenden und behandelnden Ärzte nach Einlieferung ins Krankenhaus)