§ 7 Abs 3 Z 1 AlVG (Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit zur Arbeitsvermittlung; Beurteilung anhand konkreter Umstände; Gesellschafter einer KEG; Ausmaß der zeitlichen Beanspruchung)
VwGH 27.07.2001, 2000/08/0216
Bei der Beurteilung der Verfügbarkeit reicht es nicht aus, die Arbeitswilligkeit dadurch zu bekunden, dass die Bereitschaft erklärt wird, jede vom AMS vermittelte Beschäftigung anzunehmen, sofern aufgrund konkreter Umstände aller Grund zur Annahme besteht, dass im Hinblick auf die anzunehmende zeitl Beanspruchung des Arbeitslosen nicht die Eingliederung in den Arbeitsmarkt, sondern die Gründung und Betreibung eines eigenen Unternehmens das von ihm verfolgte Ziel ist. Bereits im Erk v 31.05.2000, 97/08/0519, hat der VwGH iZm einer Betriebsgründung die Auffassung vertreten, dass eine zeitl Inanspruchnahme von tägl 10 bis 12 Stunden die Annahme rechtfertige, der Arbeitslose habe sich nicht zur Aufnahme und Ausübung einer auf dem Arbeitsmarkt üblicherweise angebotenen versicherungspflichtigen Beschäftigung bereitgehalten.