§ 24 Abs 1 AHStG (Durchführung der Prüfungen, bei einem Fach durch Einzelprüfer; im Fach Einführung Zulässigkeit der Beiziehung von fachkundigen Dritten)
§ 30 Abs 6 AHStG (Wiederholung von Prüfungen, Ausschluss vom Studium; Aufrechtbleiben nach In-Kraft-Treten des UniStG)