§ 9 Abs 2 Z 2 Sbg GVG (Versagung, Gründe; Befürchtung der Bildung oder Vergrößerung von Eigenjagdgebieten ohne überwiegendes land- und forstwirtschaftliches Interesse; Anwendung auch bei Erwerb eines Jagdgebietes durch Eigentümer eines angrenzenden Grundstückes; „land- und forstwirtschaftliche Nutzung“ durch Ausübung der Jagd, keine)
VwGH 11.06.2001, 97/02/0492