§ 13 Abs 1 GewO 1994 (Ausübung des Gewerbes, Ausschlussgründe; gerichtliche Verurteilung ua zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe)
§ 13 Abs 1 GewO 1994 (Ausübung des Gewerbes, Ausschlussgründe; gerichtliche Verurteilung ua zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe)