§ 91 Abs 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, juristische Person, Entziehungsgründe in natürlicher Person mit maßgebendem Einfluss, Nichtbefolgung einer Aufforderung zur Entfernung unter Fristsetzung)
§ 91 Abs 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, juristische Person, Entziehungsgründe in natürlicher Person mit maßgebendem Einfluss, Nichtbefolgung einer Aufforderung zur Entfernung unter Fristsetzung)