§ 39 Abs 2 GewO 1994 (gewerberechtlicher Geschäftsführer, Voraussetzungen der Bestellung; „in der Lage sich im Betrieb entsprechend zu beschäftigen“; entsprechende Betätigung nur bei Verletzung von Verpflichtungen als gewerberechtlicher Geschäftsführer bei anderen Unternehmen; Tatbestandserfüllung durch Beschäftigung eines voll versicherungspflichtigen Arbeitnehmers mit wöchentlicher Mindestarbeitszeit, keine)
VwGH 26.06.2001, 2000/04/0162