§ 15 Abs 2 FrG (Verfahren zur Erteilung weiterer Aufenthaltstitel)
§ 28 Abs 5 erster Satz FrG (Fremde, denen Asyl gewährt wurde, genießen Sichtvermerksfreiheit; letztere schließt weitere Aufenthaltstitel aus)
§ 33 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, sonstige Gegenstandslosigkeit; Ausweisung und Versagung von Aufenthaltstiteln gegenstandslos durch Asylgewährung)