§ 10 Abs 2 Z 1 FrG (Versagung eines Aufenthaltstitels, Fehlen ausreichender eigener Mittel für den Unterhalt)
§ 10 Abs 3 zweiter Satz FrG (keine Niederlassungsbewilligung aufgrund einer Verpflichtungserklärung)
§ 34 Abs 1 Z 2 FrG (Ausweisung, Versagungsgrund gegen weiteren Aufenthaltstitel)