§ 36 Abs 1 FrG (Aufenthaltsverbot; Prognose der Gefährdung der öff Ruhe, Ordnung und Sicherheit oder anderer öff Interessen iSd Art 8 Abs 2 MRK)
§ 36 Abs 2 Z 6 FrG (ebenso; unrichtige Angaben über den nicht mehr aufrechten Bestand einer Ehe zur Erlangung eines Sichtvermerks, mehr als 5 Jahre zurückliegender Missbrauch)