§ 17 Abs 1 Z 4 ZTG (Ziviltechnikerbefugnis, Erlöschen mit Konkurseröffnung)
RL 10. 6. 1984, 85/384/EWG (Architekturrichtlinie) Art 24 Abs 1 (Ausübung der Tätigkeit eines Architekten; Vorschrift für den Fall, dass im Aufnahmestaat Nachweis erforderlich, dass die Person nicht in Konkurs gegangen; Zulässigkeit einer innerstaatlichen Regelung betreffend Ausschluss von der Ausübung bei Konkurs)