§ 129 Abs 6 Wr BauO (Gefahr im Verzug; erforderliche Verfügungen und Sicherungsmaßnahmen ohne Anhörung der Partei; Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Gefahr gegeben, konkreter Auftrag aber überschießend)
§ 67a Abs 1 Z 2 AVG (unabhängige Verwaltungssenate, Zuständigkeit; Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; baupolizeilicher Auftrag)