§ 128 Abs 1 und 4 Wr BauO idF LGBl 1996/42 (Fertigstellungsanzeige; nach Fertigstellung bewilligungspflichtiger Neubauten, Zubauten, Umbauten; Verbot der Benützung vor vollständiger Erstattung der Fertigstellungsanzeige; aufgrund Übergangsbestimmungen für vor In-Kraft-Treten der Novelle rechtskräftig bewilligte Bauten nicht anzuwenden; Zitierung der Bestimmung bei Bestrafung wegen unzulässiger Benützung eines Baus, der vor In-Kraft-Treten der Novelle rechtskräftig bewilligt wurde)