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BerK 29. April 2002, GZ 7/7-BK/02

JudikaturZfV 2002/1450ZfV 2002, 612

§ 38 Abs 1 BDG 1979 (Versetzung, Begriff, andere Dienststelle; Untergliederungen der BPD Wien)

§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, keine, gleichwertige Verwendung innerhalb derselben Dienststelle, Verfügung mittels Dienstauftrages)

§ 278 Abs 1 BDG 1979 (Dienststelle, Begriff)

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