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VfGH 26. 2. 2001, B 354/98 (GRUNDVERKEHRSRECHT)

JudikaturGRUNDVERKEHRSRECHTZfV 2002/1402ZfV 2002, 591

§ 2 Abs 1 Tir GVG (land- oder forstwirtschaftliches Grundstück, Beurteilung nach der Nutzung des Grundstückes; Bezeichnung im Kaufvertrag ist ohne Bedeutung)

VfGH 26.02.2001, B 354/98

Aus der Widmung einer Grundfläche unter raumplaner und baurechtl Gesichtspunkten ist allein nichts zur Beantwortung der Frage zu gewinnen, ob ein Grundstück als land- oder forstwirtschaftl Grundstück iSd GrundverkehrsG zu gelten hat (VfSlg 10.447/1985). Dies gilt auch für den bloßen Umstand der Lage eines Grundstückes im Freiland.

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