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VfGH 29. 11. 2001, B 2016/99 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 2002/1396ZfV 2002, 590

Keine Verletzung (Verordnung)

VfGH 29.11.2001, B 2016/99

Keine Unsachlichkeit einer Beibehaltung einer Grünlandwidmung (Nichtannahme eines Rechtfertigungsgrundes für Baulandwidmung nach dem Räumlichen Entwicklungskonzept „sinnvolle Arrondierung“).

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