§ 5 Abs 1 VVG (Verpflichtung zur Unterlassung, Vollstreckung, Zwangsstrafe; baupolizeilicher Auftrag, Unterlassung der Benützung; Sachverhaltsfeststellungen; aufrechte Meldung kein hinreichender Beweis für Benützung des Objekts)
§ 5 Abs 1 VVG (Verpflichtung zur Unterlassung, Vollstreckung, Zwangsstrafe; baupolizeilicher Auftrag, Unterlassung der Benützung; Sachverhaltsfeststellungen; aufrechte Meldung kein hinreichender Beweis für Benützung des Objekts)