§ 14 ZustellG (Zustellung an Empfänger in Anstalt; Zustellung durch den Anstaltsleiter oder die von ihm betraute Person)
§ 20 ZustellG (Verweigerung der Annahme ohne Vorliegen eines Grundes nach § 13 Abs 5 ; Zurücklassen der Sendung, Wirkung der Zustellung; Verweigerung der Annahme durch Insassen eines Gefangenenhauses; Sprachschwierigkeiten ändern nichts an der Wirksamkeit der Zustellung)