§ 68 Abs 4, 7 AVG (Abänderung und Behebung von Amts wegen, Ausübung des Aufsichtsrechtes, Nichtigerklärung durch Oberbehörde, Anspruch auf Ausübung, keine)
§ 73 AVG (Entscheidungspflicht, Geltendmachung, keine bei Verlangen nach Setzung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen)