§ 71 AVG (Wiedereinsetzung; Versäumung der Berufungsfrist; Zustellbevollmächtigter; Krankheit; Dispositionsunfähigkeit; minderer Grad des Versehens)
VwGH 26.04.2001, 2000/20/0336
Vorweg ist auf die Argumentation in der Beschw einzugehen, wonach die Zustellung des erstinstanzl B an den Zustellungsbevollmächtigten nicht rechtswirksam gewesen sei. Die Beschw bestreitet zwar nicht die wirksame Einräumung einer Zustellvollmacht an Dr D, doch sie meint die Erstbeh hätte, aufgrund der durch den vorgelegten Meldezettel gegebenen Kenntnis der „eigentlichen“ Wohnanschrift des Bf eine „im ZustellG vorgesehene Mehrfachzustellung“ vornehmen können.