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VwGH 30. 3. 2001, 97/02/0140 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2002/1337ZfV 2002, 576

§ 51e Abs 5 VStG idF BGBl 1995/620 (öffentliche mündliche Verhandlung; gemeinsame Durchführung in verschiedenen Verfahren; Kammerverfahren und Verfahren vor Einzelmitglied; Verhandlungsleitung, Bestimmung durch landesrechtliche Vorschrift; UVS Wien, Kammervorsitzender zuständig zur Verhandlungsleitung, Zuständigkeit zur Bescheidverkündung auch für Sache des Einzelmitgliedes, keine)

VwGH 30.03.2001, 97/02/0140, 0141

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