Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde; keine bei „Verwaltungsstrafsachen“; alle Verfahren vor Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen; Antrag auf Wiederaufnahme eines Verwaltungsstrafverfahrens)
VwGH 18.05.2001, 2001/02/0066
Im BeschwFall - das Begehren auf WA eines VerwStrafVerf ist mit diesem untrennbar verbunden - steht der Beschw die offenbare Unzuständigkeit des VwGH entgegen. Zurückw.