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VwGH 20. 4. 2001, 2000/02/0298 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2002/1308ZfV 2002, 570

§ 9 Abs 6 StVO (Verhalten bei Bodenmarkierungen, Richtungspfeile, Verpflichtung zur entsprechenden Weiterfahrt ab Kreuzungsbeginn im gesamten Kreuzungsbereich; Geltung, Einschränkung durch Umkehrverbot gemäß § 14 Abs 2 , keine; Aufhebung des Verbotes durch Fehlen des Gebotszeichens „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“, keine; Lichtzeichens, Vorgehen vor Bodenmarkierung nur bei Widerspruch; Tatumschreibung)

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