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VwGH 30. 3. 2001, 2000/02/0247 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2002/1307ZfV 2002, 569

§ 4 Abs 5 StVO (Verhalten bei Verkehrsunfällen, Meldepflicht; Verletzung; Verwaltungsstrafverfahren; Gegenüberstellung, Möglichkeit, keine; kraftfahrzeugtechnisches Gutachten, Einholung, keine; Mangelhaftigkeit des Verfahrens, keine)

§ 51g Abs 1 VStG (Beweisaufnahme, entscheidungswesentliche Beweise, Aufnahme durch UVS; Fragerecht lediglich soweit zur Klärung des Sachverhaltes notwendig)

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